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Die Anwaltskanzlei Christoph Harms bietet ihre Dienstleistung in nahezu allen Gebieten des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts an. Während seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit hat Rechtsanwalt Christoph Harms in einigen Rechtsgebieten besondere Kenntnisse erworben. Diese Gebiete kennzeichnen die fünf Schwerpunktbereiche des Anwalts:
Baurecht Beratung und Vertretung im Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Bauvertragsrecht für Behörden, Grundstückseigentümer, Bürgerinitiativen, Bauherren, Handwerksbetriebe, Architekten, Ingenieure und Verbraucher, Prozessvertretung vor allen Land-, Amts- und Verwaltungsgerichten. Mietrecht Beratung und Vertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sowie deren Verwaltern; Vertragsgestaltungen und -abschlüsse, Kündigungserklärungen, Prüfung von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen. Wohnungseigentumsrecht Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern, Vertretung in Eigentümerversammlungen, Prüfung von Teilungserklärungen und Versammlungsbeschlüssen. Umweltrecht Auf diesem Gebiet kann auf Erfahrungen in der interdisziplinären Projektarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern zurückgegriffen werden. Besonderes Interesse besteht an Sachverhalten mit gewässer-, boden- und immissionsschutzrechtlichen Bezügen insbesondere im Bereich der Abfallbehandlung und -entsorgung und an Mandaten im Zusammenhang mit der Planung und Zulassung von umweltrelevanten Anlagen und Infrastrukturmaßnahmen. Wirtschaftsverwaltungsrecht Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der staatlichen Überwachung von gewerblichen Wirtschaftsunternehmen und Freiberuflern, bei der Beantragung von gewerberechtlichen Zulassungen und Subventionen, Rechtsfragen der handwerklichen Berufsausübung, Kammer- und Innungsangelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Prüfungsentscheidungen und Existenzgründungen. Auftreten in Verfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten, etwa zur Abwehr zu Unrecht ergangener Gewerbeuntersagungen und anderer Ordnungsmaßnahmen der Verwaltungsbehörden oder zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der Verwaltung, auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. |
Für diesen Eintrag interessante Schlagwörter:
Mietrecht, Mieterhöhung, Kündigung, Baurecht, Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, Umweltrecht, Abfallwirtschaft, Baugenehmigung, Teilungserklärung, Wohnungseigentumsrecht, Baumängel, Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht.