Lohnsteuerberatung
Lohnsteuerberatungsverbund e.V. (Lohnsteuerhilfeverein)
Mit einer ersten Beratungsstelle, die von Frau Schmiedeke geleitet wird, ist der Lohnsteuerberatungsverbund e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) jetzt auch in Dallgow-Döberitz vertreten. Seit Anfang 2007 ist die Beratungsstellenleiterin, kompetente Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner, sofern ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden. Immer noch wird sehr viel Geld verschenkt, weiß die gelernte Steuerfachgehilfin, weil entweder keine Erklärung abgegeben wird, oder nicht sämtliche steuersparenden Möglichkeiten ausgenutzt werden oder weil gegen fehlerhafte Steuerbescheide nicht vorgegangen wird.
Mehr als 700 Lohnsteuerhilfevereine, wie auch der Lohnsteuerberatungsverbund einer ist, gibt es in Deutschland . Allein der der Lohnsteuerberatungsverbund ist bundesweit mit mehr als 600 örtlichen Beratungsstellen tätig. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in diesem Verein dürfen nur solche Personen beraten werden, die
a) Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit,
Renten, Versorgungsbezügen (Pensionen)
Unterhaltsleistungen, Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen) *)
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung *)
sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte *)
erzielen.
*) Die Einnahmen aus diesen 3 Einkunftsarten dürfen dabei jedoch 9.000 bei der Einzelveranlagung und 18.000 bei der Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Wenn die Einnahmen aus Vermietung, Kapitalanlagen und anderen Überschusseinkünften diese Grenzen überschreiten, die Vermietung umsatzsteuerpflichtig erfolgt, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, als Freiberufler oder aus selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit vorliegen, besteht keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine. Eine Ausnahme gilt für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten bspw. als Übungsleiter oder kommunaler Abgeordneter. Wenn die Einnahmen steuerfrei bleiben, fällt die Beratungsbefugnis der Vereine nicht weg.
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung im Rahmen der Beratungsbefugnis u.a. bei:
der Erstellung der Einkommensteuererklärung,
Altersvorsorgezulage Riester-Rente
Arbeitnehmer-Sparzulage
Wohnungsbauprämien
Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
Freistellungsauftrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Steuererstattungshöhe (Berechnung)
richtige Steuerklasse (Beratung bei der Wahl)
Steuerbescheide (Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit)
Rechtsmittel Prüfung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei offensichtlich falschem Steuerbescheid).
Bei der Ausübung der Hilfeleistung sind Lohnsteuerhilfevereine wie auch Steuerberater an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden. Sie haben ihre Hilfe sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben. Alles in allem sind Lohnsteuerhilfevereine im steuerberatenden Gefüge nicht mehr wegzudenken.