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ADVISA GmbH & Co. Wohnungsverwaltung KG

Immobilien und Immobilienmakler,  Hausverwaltungen und Grundstücksverwaltungen

Waldstraße 15 , 30163 Hannover



  • Verwaltung von Wohnungseigentum
  • und Mietobjekten
  • Aktuelle Verkaufsangebote & Gesuche


Geschäftszeiten:
Mo 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00
Di 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00
Mi 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00
Do 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00
Fr 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00


Wir bieten Ihnen:

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen: Unser Unternehmen steht seit 1984 für zuverlässige Hausverwaltung und seriöse Immobilienvermittlung. Unsere besondere Kompetenz liegt im Bereich der Wohnungseigentumverwaltung. Unsere langjährigen Kunden schätzen an uns besonders wegen unserer Vielseitigkeit, die wir mit unserem gesamten Dienstleistungsangebot rund um die Immobilie anbieten:

Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietobjekten
Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Aktuelle Verkaufsangebote und Gesuche
Aktuelle Vermietungsangebote
Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung
Aktuelle Informationen rund um Immobilien aus Praxis und Recht

Aktuelles Thema:

Die Grundsteuer ist als Sondervermögensteuer nicht zu rechtfertigen.

Das Familienwohnheim ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die Grundsteuer nimmt keinerlei Rücksicht auf die besonderen familiären Verhältnisse der Grundstückseigentümer und beinhaltet eine Art bloßer Willkürabgabe. Verfahren laufen auch für die Grundsteuer auf ein gewerbliches Objekt.

Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zur Vermögensteuer wurde das Prinzip "eigentums- und freiheitsschonender Besteuerung" entwickelt. Bei der Grundsteuer muss ein Steuerzahler, der im eigenen Haus wohnt, bis zu einer bestimmten Grenze freigestellt werden. Die untere Besteuerungsgrenze für das existenznotwendige Einkommen wird so durch eine untere Besteuerungsgrenze für Vermögen zum persönlichen Gebrauch oder zur Lebensführung konsequent ergänzt. Es ist nicht einsichtig, dass Einzelpersonen einen größeren Teil ihres Einkommens als Steuer abführen sollen, weil sie über Grundbesitz verfügen.

Erst Bescheid anfechten, dann klagen

Die Grundsteuer wird in mehreren Schritten festgesetzt. So ergeht erst einmal ein Grundsteuermessbescheid durch das Finanzamt. Dem folgt der Grundsteuerbescheid der jeweiligen Gemeinde.

- Grundsteuermessbescheid:

Wer keinen frischen Grundsteuermessbescheid besitzt, der noch anfechtbar ist, der kann - so Steuerexperten - beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Aufhebung des letzten Grundsteuermessbescheides für die Zukunft stellen. Gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid muss alsdann Einspruch eingelegt und danach Klage erhoben werden.

- Grundsteuerbescheid:

Auch lässt sich ein aktueller - also noch nicht rechtskräftiger - Grundsteuerbescheid innerhalb der einmonatigen Frist anfechten. Bekommt man daraufhin einen ablehnenden Wiederspruchsbescheid, steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Im Herzen der List !

Mit der Strassenbahn:
Die Linien 3 und 7 bringen Sie zur Haltestelle "Listerplatz". Von da aus ca. 500 m westlich bis zum Ende der Lister Straße. Links ca. 100 m auf die Waldstraße. Rechter Hand im 1.OG

Mit dem Auto:
In unmittelbarer Nähe des Moltkeplatzes, auf der Verbindungsstraße zwischen Ferdinand-Wallbrecht-Str. und Podbielskistr.
In dringenden Fällen können Sie uns jederzeit mobil erreichen. Eine entsprechende Notrufnummer wird Ihnen von unserem Anrufbeantworter mitgteilt. Sollten Sie persönlich niemanden zu erreichen, erhalten Sie nach Mitteilung Ihres Namens, Ihrer Rückrufnummer und Angabe des Grundes kurzfristig einen Rückruf.
 

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