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MEDIZINRECHTUnsere bundesweite Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche der Streitbeilegung einschließlich Prozessführung. Da das Medizinrecht zu einer eigenständigen rechtlichen Disziplin herangewachsen ist, versuchen wir dieser Entwicklung durch konsequente Spezialisierung und praxisorientierte bundesweite Beratung Rechnung zu tragen. Wir reagieren auf die Veränderungen im Gesundheitswesen durch unsere interdisziplinäre Ausrichtung. ARZNEIMITTELHAFTUNG - ARZNEIMITTELHAFTUNGSRECHTFragen der Arzneimittelhaftung sind zunehmend auch im Zusammenhang mit Arzthaftung zu prüfen. Arzneimittelschadensfälle sind keine Seltenheit. Aspekte der zivilrechtlichen Haftung und auch der Strafbarkeit betreffen pharmazeutische Unternehmen und deren Mitarbeiter gleichermaßen, zumal die haftungsrechtliche Relevanz auch infolge medienwirksamer Arzneimittelrückrufe zunimmt. Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt die Arzneimittelhaftung, wenn ein Mensch durch die Anwendung eines Arzneimittels einen Schaden erleidet. Die Haftung ist verschuldensunabhängig. Wir beraten Sie im Bereich - Arzneimittelhaftung im Zusammenhang mit Arzthaftung - außergerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung - gerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung - materiell- und verfahrensrechtliche Besonderheiten - Berufungsverfahren bei Arzneimittelhaftung - Beweissicherungsverfahren bei Arzneimittelhaftung PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGAktuell sind im Bereich der privaten Krankenversicherung Änderungen durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und des Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) im Bereich Versicherungsdauer, Möglichkeit einer Befristung, Neuregelung der Prämienanpassung und Bedingungsanpassung, Erhebung von Gesundheitsdaten, Einführung der Versicherungspflicht, Mitgabe eines Übertragungswerts bei Versichererwechsel, Neuregelung im Tarifwechselrecht und Behandlung des "Altbestandes". GEBURTSSCHADEN - GEBURTSSCHADENSRECHTGeburtsschäden sind für alle Beteiligten ein Thema von großer Emotionalität. Im Geburtsschadensrecht ist eine objektive Sachverhaltsaufklärung und Darstellung des Sachverhaltes bei Haftungsfragen im Bereich Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge, Pränataldiagnostik, Geburtshilfe, Neonatologie, immaterieller und materieller Schadensersatz unerlässlich. Das Geburtsschadensrecht kennt eine Vielzahl materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Besonderheiten. Wir beraten Sie insbesondere im Bereich - Aufklärungsfehler bei Geburtsschaden - Behandlungsfehler bei Geburtsschaden - Behandlungsfehler bei Schwangerschaftsvorsorge - Behandlungsfehler bei (nicht-)invasiver Pränataldiagnostik - Behandlungsfehler bei Früherkennung - Behandlungsfehler bei genetischer Beratung - Behadlungsfehler in der Schangerschaft - Behandlungsfehler bei der Geburt - Behandlungsfehler beim Geburtsmanagement - Behandlungsfehler bei Arbeitsteilung (Hebamme, Arzt etc.) - Verfahren vor Gutachterkommissionen - Verfahren vor Schlichtungsstellen - Verfahren des MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - materiell- und verfahrensrechtliche Besonderheiten - Berufungsverfahren bei Geburtsschäden - Beweissicherungsverfahren bei Geburtsschäden KRANKENHAUSHAFTUNG - KRANKENHAUSHAFTUNGSRECHTDie Beratung bei Medizinschadenshaftung erfordert eine Prüfung haftungsrechtlicher Fragen des Krankenhaus-Patienten-Verhältnisses, also der personalen Verhaltens-/ Verschuldenszurechnung im Krankenhaus. Dabei erlangen neben Aufklärungsfehlern und Behandlungsfehlern insbesondere Organisationsfehler zunehmend an Bedeutung. Das Krankenhaushaftungsrecht kennt eine Vielzahl materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Besonderheiten. Wir beraten Sie insbesondere im Bereich - Aufklärungsfehler bei Aufklärungsorganisation - Behandlungsfehler bei Arzneimittelanwendung - Organisationsfehler - Rechtsfragen der Hygiene - Rechtsfragen des Infektionsschutzes - Rechtsfragen der Dokumentation - Rechtsfragen der Aufenthaltssicherheit - Behandlungsfehler bei vertikaler Arbeitsteilung - Behandlungsfehler bei horizontaler Arbeitsteilung - außergerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung - gerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung - Verfahren vor Gutachterkommissionen - Verfahren vor Schlichtungsstellen - Verfahren des MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten - Berufungsverfahren bei Krankenhaushaftung - Beweissicherungsverfahren bei Krankenhaushaftung ZAHNARZTHAFTUNG - ZAHNARZTHAFTUNGSRECHTZahnarzthaftung ist für alle Beteiligten ein Thema von großer Emotionalität. Daher ist im Zahnarzthaftungsrecht eine objektive Sachverhaltsaufklärung und Darstellung des Sachverhaltes angesichts dieses hochkomplexen Rechtsgebiets unerlässlich. Das Zahnarzthaftungsrecht kennt eine Vielzahl materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Besonderheiten. Wir beraten Sie insbesondere im Bereich - Aufklärungsfehler bei Zahnarzthaftung - Behandlungsfehler bei Zahnarzthaftung - außergerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung - gerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung - Rechtsfragen zu Heil- und Kostenplänen - Rechtsfragen der Kostenerstattung und Kostentragung - Verfahren vor Gutachterkommissionen - Verfahren vor Schlichtungsstellen - Verfahren des MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - materiell- und verfahrensrechtliche Besonderheiten - Berufungsverfahren bei Zahnarzthaftung - Beweissicherungsverfahren bei Zahnarzthaftung GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGÄnderungen der Gesundheitsreform und deren Finanzierung durch das GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz und dessen Änderungen durch das GKV-OrgWG sind in der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend von Bedeutung. Neben der neuen Versicherungspflicht sind Änderungen des Leistungskatalogs, der Zuzahlungsregelungen und der Wahlmöglichkeiten der Versicherten zu beachten. |
ULF S. GRAMBUSCH, LL.M. (Medizinrecht)Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht ... berät bundesweit in den Bereichen Medizinrecht, Versicherungsrecht. Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheitdes Medizinrechts-Beratungsnetzes Verein Medizinrechtsanwälte- Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit Arbeitsgemeinschaft Medizinrechtim Deutschen Anwaltverein Fachausschuss für Medizinrecht- Fachausschussmitglied für Medizinrecht im KAV Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrechtim Deutschen Anwaltverein Arbeitsgruppe Private Krankenversicherung- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwalt Verein Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein Deutscher Anwalt Verein- Mitglied im Deutschen Anwalt Verein Masterstudium Master of Laws, LL.M. (Medizinrecht)- Master of Laws, LL.M. (Medizinrecht) Fachanwaltslehrgang Medizinrecht - Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht |
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RA Ulf S. Grambusch, LL.M (Medizinrecht), Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Standort Köln Neumarkt 36-38 Friedrichstraße 73 Standort Essen Ruhralle 185 Standort München Nymphenburger Straße 19D-80335 München T +49 (0)89 381 575-820 F +49 (0)89 381 575-829 info@grambusch.de www.grambusch.de |
Bundesweite Beratung und Prozessvertretung– Unsere Kanzlei ist im Medizinrecht, Versicherungsrecht, Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht spezialisiert. Die Ausrichtung des Beratungsangebotes orientiert sich an den Bedürfnissen der Mandanten und die entsprechende Spezialisierung unserer Anwälte ermöglicht eine bundesweite qualifizierte Beratung. Unsere überregionale Präsenz mit Standorten in Köln, Düsseldorf, Essen und München gewährleistet, dass auch in umfangreichen Projekten bei Bedarf Beratungsteams aus unterschiedlichen Bereichen zusammengestellt werden können. Verhandlungs- und Prozesstermine nehmen wir bundesweit regelmäßig selbst wahr. Empfehlungen– Unsere Reputation im Markt wird bestätigt durch die Mitgliedschaft als unabhängiger und qualifizierter Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit, Verein Medizinrechtsanwälte e.V.. Fachkompetenz, Erfahrung und Vertrauen in einer Vielzahl von Spezialfragen in außergerichtlichen wie gerichtlichen Streitigkeiten stellen eine unserer Stärken dar. Anregungen, Fragen und/oder Wünsche– Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie Anregungen, Fragen und/oder Wünsche mitteilen möchten. |
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