Richter Dr. Martin hat in meinem Fall Rechtsbeugung begangen. Ihm lagen 10 Gutachten vor die für mich sprachen. Eines vom MDK-Ludwigsburg, das gegen mich sprach. Ein 11. Gutachten wurde eingeholt, das wieder für mich sprach. Der Gutachter kam dabei auch zu dem Ergebnis, dass das MDK-Gutachten falsch ist, da die Hauptkrankheit einfach weggelassen wurde. Richter Dr. Martin hatte das aber nicht interessiert. Er bezog sich in seinem Urteil auf das nachweislich falsche MDK-Gutachten und entschied gegen mich und für die GKV. Deutschland hatte in seiner Vergangenheit schon 2 mal Gerichte (Richter), die im staatlichen Interesse urteilen mussten. Schlimm, dass wir wieder so weit sind.
Bewertung auf golocal.de von Dieter Fried am Mo. 15.04.2024
Vedda
Di. 20.06.2023
Ohne worte.
Bewertung auf golocal.de von Vedda am Di. 20.06.2023