Wer jetzt noch zeitnah seine Autoversicherung wechseln möchte, hat meistens Pech – für eine günstige Kfz-Police im neuen Jahr hätten Verbraucher ihren alten Vertrag bis Ende November kündigen müssen. Der Grund: Hierzulande orientieren sich die meisten Verträge am Kalenderjahr. Für einen Wechsel ab Januar müssen Neuvertrag und Kündigung daher bis zum 30.11. erledigt sein. Danach lässt sich eine Verlängerung der bestehenden Police um ein weiteres Jahr meist nicht mehr verhindern.
Allerdings sollten Sie trotz verschlafenem Stichtag die Hoffnung nicht aufgeben: Mit Ihrem Sonderkündigungsrecht werden Sie vielleicht doch noch schnell zum Sparfuchs und profitieren von einer günstigen Autoversicherung!
Die außerordentliche Kündigung: Ihre Möglichkeiten
Ohne Zweifel ist es ab Dezember bei den meisten Versicherern merklich schwieriger, zügig die Kfz-Versicherung zu kündigen. Für einen raschen Wechsel müssen Kunden dann das Sonderkündigungsrecht nutzen– und nicht immer bietet sich die Gelegenheit. Unmöglich wird die günstige Police damit aber nicht: Für eine außerordentliche Kündigung haben Sie immerhin drei Optionen.
Eigentlich niemandem zu wünschen ist der Schadenfall. So unschön das Ereignis auch ist – mit jeder Regulierung eines Unfallschadens durch Ihren Versicherer greift (für beide Seiten) das Sonderkündigungsrecht. Ob die Assekuranz tatsächlich Schadenersatz zahlt, spielt dabei keine Rolle: Selbst mit einer Zahlungsablehnung gilt ein Versicherungsschaden als reguliert. Wichtig sind allerdings die Fristen: Die Versicherung muss Sie schriftlich über den Ausgang einer Regulierung in Kenntnis setzen. Sobald der Brief bei Ihnen landet, haben Sie einen Monat Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Dann doch weniger unschön und wahrscheinlich sowieso häufiger zu finden (zumal gerade die Beiträge steigen) ist die Preiserhöhung ohne Leistungsanpassung. Die Teuerung kann sogar unabhängig von der aktuellen Preispolitik eines Versicherers erfolgen: Falls Ihr Auto durch neue Unfallstatistiken in eine teurere Typklasse fällt, haben Sie ein Recht auf die außerordentliche Kündigung Ihres Vertrags. Gleiches gilt für das System der Regionalklassen, welches die Wahrscheinlichkeit von Schäden am Wohn- oder Zulassungsort reflektiert. In jedem Fall muss Sie Ihre Autoversicherung über solche Prämienerhöhungen schriftlich in Kenntnis setzen: Vergleichbar zum Schadenfall haben Sie hier ab Zustellung ebenfalls vier Wochen lang Gelegenheit zur außerordentlichen Kündigung.
Komplett ohne Komplikationen läuft schließlich die Kündigung der Kfz-Versicherung bei einem Fahrzeugwechsel. Sobald Sie ein Auto neu anmelden, haben Sie gleichzeitig freie Wahl beim Versicherungsschutz. Der Vertrag für die Vorgängerpolice erlischt automatisch mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs.
Prüfen Sie trotzdem immer die Kündigungsbedingungen
Unabhängig davon, ob Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen oder die Autoversicherung regulär beenden – Ihren Vertrag müssen Sie immer schriftlich kündigen. Auf jeden Fall sollten Sie die Kündigung immer als Einschreiben mit Rückschein verschicken, denn damit haben Sie im Streitfall einen Beleg für die rechtzeitige Zustellung.
Ebenfalls empfehlenswert ist die genaue Lektüre des Vertrags zu Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung. Sie haben hier zwar die drei Standardszenarien für die außerordentliche Kündigung kennengelernt, am Ende müssen Sie aber aus dem Vertrag herauskommen, den Sie vor einiger Zeit unterschrieben haben. Daher unser Rat: Wenn Sie Interesse an Ihren individuellen Kündigungsbedingungen haben, geht kein Weg an einem Blick in den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbei.
Alte Schadenfreiheitsklassen oder Rabattstaffel 2012 – jetzt vergleichen, immer sparen
Nach einer kleinen Vorhut in diesem Jahr führen 2012 viele Kfz-Versicherer eine neue Rabattstaffel ein. Eigentlich sollen Verbraucher durch das neue System von größerer Übersichtlichkeit profitieren. Am Ende haben Sie damit vielleicht nur einen weiteren Grund für einen schnellen Wechsel der Autoversicherung. Denn ob die neue Rabattstaffel bei einem Anbieter eine Ersparnis oder zumindest mehr Übersicht verspricht oder aber eine versteckte Preiserhöhung bedeutet, lässt sich ohne Hilfsmittel nur schwer ermitteln. Dazu kommt, dass in der Übergangszeit mit zwei konkurrierenden Systemen ein einfacher Vergleich zwischen alt und neu kaum möglich ist.
Der CHECK24-Online-Rechner ermöglicht Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich der individuellen Angebote für Ihr Auto. Die Form der Rabattstaffel ist dabei nebensächlich: Aus über 200 Tarifen ermittelt der CHECK24-Vergleichsrechner einfach die preiswertesten. Versuchen Sie also, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen und sparen Sie schon bald bis zu 800 Euro jährlich!


